[209] Ayuntamiénto (span.), Bezeichnung der Munizipalgewalt in den spanischen Städten. Aus der hohen Bedeutung, welche die Städte Spaniens zur Zeit des Kampfes gegen die Mauren hatten, und der wertvollen Unterstützung, die sie später dem Königtum gegen die Granden gewährten, erklärt sich die durch vielfache Begünstigungen beförderte freiheitliche Entwickelung der frühern spanischen Stadtverfassung. Nach dem gegenwärtig geltenden Gesetz vom 2. Okt. 1877 steht an der Spitze des Gemeinderats ein Alkalde (s. d.), der in den größern Städten vom König ernannt, sonst vom Gemeinderat aus seiner Mitte gewählt wird. Zum Gemeinderat gehören außerdem die tenientes (Stellvertreter) des Alkalden etc., je nach der Bevölkerung 650 regidores (Ratsherren). Für die Gemeindewahl gilt Zensuswahlrecht. Die Wahl erfolgt auf 4 Jahre, alle 2 Jahre wird der Gemeinderat zur Hälfte erneuert. Der Gemeinderat, durch eine gleiche Zahl stimmberechtigter Steuerzahler verstärkt, die ausgelost werden, bildet die junta municipal (Gemeindeausschuß), der über die wichtigern Finanzangelegenheiten (Voranschläge etc.) beschließt.