[627] Bürgermeisterei, ein ausmehreren Landgemeinden zusammengesetzter Verband (in Westfalen und der Rheinprovinz, dann in Bayern). Die B. steht unter einem gemeinsamen Bürgermeister, dem die Bürgermeistereiversammlung oder die vereinigten Gemeindevertretungen als Organe des Verbandes zur Seite stehen.