Orgān

[112] Orgān (v. griech. orgānon, »Werkzeug«), jeder geformte und an sich individuelle Teil eines Tieres oder einer Pflanze, dem in deren Leben eine bestimmte Verrichtung zufällt. So spricht man von Organen der Empfindung, der Verdauung u. s. s. Die bestehende Vereinigung einer bestimmten Anzahl von verschiedenen Organen zu einem lebensfähigen Ganzen heißt Organismus. Als Elementarorganismen bezeichnet man die Zellen (s. Zelle). – Das Wort O. wird auch übertragen auf Gegenstände andrer Art, z. B. Wissenschaften, Kunstwerke, insbes. aber auf das Staatsleben (Staatsorganismus), dessen Beamte als ausführende Organe fungieren. In weiterer Bedeutung bezeichnet O. jedes Mittel der Gedankenmitteilung, also zunächst die menschliche Stimme mit besonderer Rücksicht auf ihre Höhe und ihren Klang, namentlich in ihrer gesanglichen und oratorischen Tätigkeit, sodann auch den Redenden selbst, sobald er nämlich im Namen und Auftrag andrer das Wort führt, und endlich gewisse Wege der schriftlichen Gedankenmitteilung, namentlich Zeitungen und Zeitschriften, die einer bestimmten Richtung ausschließlich dienen, daher Benennungen, wie Regierungsorgan, Parteiorgan etc.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 112.
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