Begleitungsbeamte

[560] Begleitungsbeamte, im Zollwesen die Beamten, die den Transport von unter Zollkontrolle stehenden Waren zu Land oder Wasser auf bestimmten Strecken überwachen und daher im Begleitungsdienst Eisenbahnzügen oder Schiffen beigegeben sind.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 560.
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