Beichtbrief

[570] Beichtbrief (Literae dimissoriales), ein früher hier und da vom Bischof erteilter Erlaubnisschein, wonach man sich einen beliebigen Beichtvater wählen konnte, während man ohne einen solchen an einen bestimmten Beichtvater (s. d.) vermöge der Beichtjurisdiktion gebunden war. Die heutige Gewohnheit gestattet die freie Wahl des Beichtvaters.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 570.
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