[571] Beichtgeld (Beichtpfennig, Opferpfennig, Beichtgroschen), eine ursprünglich freiwillige Gabe, die der Beichtende dem Priester zu spenden pflegte. Das B. wurde durch Herkommen zu einer festen und drückenden Abgabe, die in der katholischen Kirche, abgesehen von einer noch hier und da vorkommenden Gebühr für den Beichtzettel (s. d.), später abgeschafft, aber in der lutherischen Kirche teils erneuert, teils beibehalten wurde, weil man keinen Ausweg fand, die meist gering dotierten Geistlichen zu entschädigen, denen das B. als Teil der Besoldung angewiesen war. Die Aufhebung dieser Leistung ist neuerdings vielfach erfolgt und wird allgemein angestrebt.