[571] Beichtzettel, in der katholischen Kirche vom Beichtvater zum Zweck der Kontrolle des Beichtbesuchs darüber ausgestellte Bescheinigung, daß jemand zur Beichte (s. d.) gegangen ist. Über die B. werden Beichtregister geführt.
Brockhaus-1911: Beichtzettel
Pierer-1857: Beichtzettel