Beichtzettel

[571] Beichtzettel, in der katholischen Kirche vom Beichtvater zum Zweck der Kontrolle des Beichtbesuchs darüber ausgestellte Bescheinigung, daß jemand zur Beichte (s. d.) gegangen ist. Über die B. werden Beichtregister geführt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 571.
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