Beinote

[573] Beinote (Interimsnote), ein an manchen Handelsplätzen bei Engroseinkäufen dem Käufer einer auf Zeit gekauften Ware bei deren Ablieferung als vorläufige Notiz zugestellter Schein. Dieselbe enthält nur das Hauptsächliche des Kaufvertrags.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 573.
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