[660] Bergamt, einzige obere Bergbehörde im Königreich Sachsen (zu Freiberg), an Stelle des frühern Oberbergamts daselbst, nach Auflösung der sonstigen Bergämter als mittlerer Bergbehörden. Auch in Preußen bestanden früher eine Anzahl solcher. Vgl. Bergbeamte.