Bestellbuch

[762] Bestellbuch, auch Kommissionsbuch genannt, ein an manchen Handelsplätzen übliches Buch. in das der Gegenkontrahent des Buchinhabers die Bestellung (Kommission) einträgt. Das B. ist jedoch kein Handelsbuch (s. d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 762.
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