[762]Bestellbuch, auch Kommissionsbuch genannt, ein an manchen Handelsplätzen übliches Buch. in das der Gegenkontrahent des Buchinhabers die Bestellung (Kommission) einträgt. Das B. ist jedoch kein Handelsbuch (s. d.).
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 762.