Bestmann

[763] Bestmann, ein Schiffsmann (besonders tüchtiger früherer Vollmatrose), der berechtigt ist, auf kleinen Küsten- und Fischerfahrzeugen ohne Steuermann den Schiffer zu vertreten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 763.
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