[771]Betsaal, ein zum Gottesdienst bestimmter Saal, entweder für öffentliche Anstalten (z. B. Schulett) oder für alle Mitglieder einer Religionspartei, die in dem betr. Lande keine Kirchen haben darf; vgl. Bethaus.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 771.