Beweisbeschluß

[801] Beweisbeschluß, der Gerichtsbeschluß, durch den eine Beweisaufnahme angeordnet wird. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung ist er eine einfache prozeßleitende Verfügung (s. Beweisverfahren).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 801.
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