[182] Bolletten (ital.) hießen früher in Österreich die amtlichen Bescheinigungen über das mit einer Ware vorgenommene zollgesetzliche Abfertigungsverfahren. Heute nennt man B. die bei der Erhebung von Brücken- und Wegegeld und von Verzehrungssteuern ausgefertigten Scheine, während die über Amtshandlungen bei der Verzollung ausgestellten Scheine im allgemeinen Warenerklärungen oder Deklarationen oder je nach ihrer besondern Bedeutung Begleit-, Legitimations-, Kontrollschein heißen.