Bon [1]

[192] Bon (franz., spr. bong, »gut«), Gutschein, Verpflichtungsschein (s.d.), schriftliche Anweisung zur Zahlung; daher B. à vue, auf Sicht zahlbarer Schein, auch allgemein jeder Geldschein. Bons royaux hießen die seit 1824 ausgegebenen französischen Schatzanweisungen oder Schatzscheine (s.d.), die 1848 den Namen Bons de la République erhielten, jetzt wieder Bons du trésor genannt werden. Auch die belgischen Schatzanweisungen heißen Bons du trésor. Bons heißen auch die von der Österreichischen Südbahn mit kurzer Rückzahlungsfrist ausgegebenen 6proz. Obligationen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 192.
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