Brocardĭca

[439] Brocardĭca (auch Brocarda), in kurzer, bündiger, sprichwörtlicher Form gegebene Rechtslehren, Rechtsgrundsätze. Burkard (Brocard), Bischof von Worms (gest. 1025), hinterließ eine Sammlung von Kirchengesetzen, die von Franzosen und Italienern B. oder Brocardicorum opus genannt wurde. Da nun dieses Werk meist in Sentenzen abgefaßt war, so nannte man später jedes in ähnlicher Gestalt auftretende Buch B., z. B. die B. juris von Azo u. a.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 439.
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