Brotkorbgesetz

[463] Brotkorbgesetz (Sperrgesetz), Bezeichnung für das (seit 1891 aufgehobene) preußische Gesetz vom 22. April 1875, betreffend die Einstellung der Leistungen aus Staatsmitteln für die römisch-katholischen Bistümer und Geistlichen. Der Ausdruck B. erklärt sich daraus, daß »man den renitenten katholischen Geistlichen den Brotkorb höher hängen«, d. h. die Staatszuschüsse entziehen und dadurch im sogen. Kulturkampf eine Pression auf die römisch-katholische Kirche ausüben wollte. S. auch Kirchenpolitik.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 463.
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