[474] Bruchband (Hamma, Bracherium), Instrument zur Zurückhaltung eines Eingeweidebruches. Die Pelotte P (s. Abbildung) hat eine hölzerne oder metallene Grundlage, den Schild, und erhält durch Polstern die erforderliche Form. An ihrer Außenseite sind Knöpfe, Haken etc. angebracht. An die Pelotte schließt sich der Leibgürtel an, eine elastische, halbkreisförmige, schmale Feder, die sich der Körperform genau aupassen muß und mit Leder überzogen ist; an sie fügt sich der Ergänzungsriemen E an, mittels dessen das B. geschlossen wird. Ein gut gearbeitetes B. muß gleichförmigen, mäßig starken Druck auf die Bruchöffnung ausüben und sich dabei den Körperbewegungen des Kranken anschmiegen, ohne sich zu verschieben oder zu belästigen.
Es gibt auch Bruchbänder mit beweglicher (stellbarer) Pelotte, solche mit doppelter Pelotte für beiderseitigen Bruch, und solche, bei denen das vordere und hintere Ende der Feder mit einer Pelotte versehen ist und die Pelotten durch ein Kniegelenk beweglich sind. Zur Benutzung des Bruchbandes legt man es lose um das Becken, läßt den Kranken sich niederlegen, bringt die vorgefallenen Teile durch die Bruchpforte (s. Bruch, S. 472) vollständig zurück, legt dann die Pelotte auf die Bruchöffnung, fixiert sie, bringt den Leibgürtel in passende Lage und schließt das B.