Bruch [6]

[473] Bruch, 1) Johann Friedrich, prot. Theolog, geb. 13. Dez. 1792 in Pirmasens, gest. 21. Juli 1874 in Straßburg, studierte daselbst, wurde Hauslehrer in Köln und in Paris, 1821 Professor am protestantischen Seminar zu Straßburg, 1831 Prediger an der Nikolaikirche, 1849 geistlicher Inspektor, 1852 Mitglied des Oberkonsistoriums und 1866 des lutherischen Direktoriums. Als Vertrauensmann der deutschen Reichsregierung hielt er 1. Mai 1872 die Einweihungsrede bei Begründung der deutschen Universität Straßburg und ward deren erster Rektor. Von seinen Schriften sind hervorzuheben: »Lehrbuch der christlichen Sittenlehre« (Straßb. 1829–32, 2 Bde.); »Études philosophiques sur le christianisme« (das. 1839; deutsch von Frantz, Frankf. 1850); »Weisheitslehre der Hebräer« (Straßb. 1851) und »Theorie des Bewußtseins« (das. 1864). Vgl. Bruchs »Kindheit- und Jugenderinnerungen« (hrsg. von Gerold, Straßb. 1889), dazu als Fortsetzung: »I. F. B., seine Wirksamkeit in Schule und Kirche 1821–1872« (das. 1890).

2) Max, Komponist, geb. 6. Jan. 1838 in Köln, Schüler von K. Breidenstein in Bonn und 1853–57 als Stipendiat der Mozart-Stiftung F. Hillers, Reineckes und Breunings in Köln. Nach mehrfach wechselndem Aufenthalt (Berlin, Leipzig, Wien, Dresden, Mannheim etc.) wurde er 1865 Direktor des Musikinstituts in Koblenz, 1867–70 Hofkapellmeister in Sondershausen, brachte wieder einige Jahre teils in Berlin, teils in Bonn zu, kehrte jedoch 1878 nach Berlin zurück, um die Leitung des Sternschen Gesangvereins zu übernehmen. 1880 ging er als Dirigent der Philharmonischen Gesellschaft nach Liverpool, siedelte aber schon 1882 nach Breslau über, wo er die Orchestervereinskonzerte leitete. 1889 wurde er unter Verleihung des Professortitels Vorsteher einer akademischen Meisterschule an der Berliner Akademie; bereits 1887 war seine Wahl zum ordentlichen Mitgliede der Berliner Akademie erfolgt. 1893 ernannte ihn die Universität Cambridge zum musikalischen, 1896 die Universität Breslau zum philosophischen Ehrendoktor. B. macht seit 1864 Aufsehen durch seine in einem ansprechenden, gut singbaren Stile geschriebenen Werke für gemischten Chor und OrchesterSzenen aus der Frithjofsage«, Op. 23; »Schön Ellen«, Op. 25; »Odysseus«, Op. 41 [Text von Graff]; »Arminius«, Op. 13; »Lied von der Glocke«, Op. 45; »Achilleus«, Op. 50; »Das Feuerkreuz«, Op. 52; »Moses«, Op. 67 [biblisches Oratorium] und »Gustav Adolf«, Op. 73) und die Gesangsszene für Bariton mit Frauenchor und Orchester »Frithjof auf seines Vaters Grabhügel« (Op. 27), von denen sich besonders die ersten fünf allgemeiner Beliebtheit bei den großen Chorvereinen erfreuten. Auch von seinen Männerchören mit Orchester wurden fünf sehr bekannt: »Römischer Triumphgesang«, »Wessobrunner Gebet«, »Normannenzug«, »Salamis«, »Thermopylä«. Von seinen sonstigen Werken sind in erster Linie seine drei Violinkonzerte (Op. 26, G moll, Op. 44 und 58, beide in[473] D moll) hervorzuheben, von denen das erste allbeliebt ist, ferner die hebräische Melodie »Kol nid rei« für Cello und Orchester, von seinen kirchlichen Vokalwerken das »Jubilate amen«, »Rorate Coeli« und »Kyrie, Gloria und Sanktus«. Dagegen fanden seine drei Symphonien, zwei Streichquartette und sein Klaviertrio weniger Anklang. Seine beiden Opern »Lorelei« (Mannh. 1863) und »Hermione« (Berl. 1872) erwiesen sich nicht als lebensfähig.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 473-474.
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