[599]Bundesexekution, das Verfahren, um die Mitglieder einer Staatenverbindung zur Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Bundespflichten anzuhalten. Eine B. sieht auch Art. 19 der deutschen Reichsverfassung gegen Bundesmitglieder vor (s. Exekution).
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 599.