Chargenpferde

[884] Chargenpferde, zum »dienstlichen Gebrauch« überwiesene Pferde der Oberleutnants und Leutnants (und überzähligen Rittmeister) der Kavallerie und reitenden Artillerie, der höhern Adjutanten, der dem Generalstab aggregierten Hauptleute, Oberleutnants und Leutnants, wenn sie aus Kavallerie oder reitender Artillerie hervorgegangen sind etc. Die C., aus den zwei Jahre im Dienst befindlichen Remonten ausgewählt, gehen nach vier Jahren in den Besitz des Offiziers über. Zum Rennen um Geldpreise dürfen C. nicht verwendet werden; ihr Geldwert ist auf 660 Mk. festgesetzt. In Österreich erhalten die Offiziere der Kavallerie vom Oberstleutnant, bei der Feldartillerie vom Hauptmann abwärts C.[884]

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 884-885.
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884 | 885
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