[442] Damnatio (lat.), Verurteilung, insbes. zu einer Geldstrafe; D. memoriae, Verdammung des Andenkens eines verurteilten Verbrechers. Nach römischem Kaiserrecht ist D., bei dem Crimen laesae majestatis mehrfach angedroht, eine über den Tod des Schuldigen hinausreichende Strafe; D. in metalla, Verurteilung zur Zwangsarbeit in Bergwerken.