[575] Declaratio sententiae (lat.), im frühern Prozeßrecht die Erläuterung eines im Ausdruck dunkeln oder mehrdeutigen Urteils durch den erkennenden Richter. Die deutsche Zivilprozeßordnung kennt eine derartige Erläuterung nicht, sondern nur eine Berichtigung des Tatbestandes (s.d.) sowie eine Ergänzung der Urteilsformel (s. Ergänzungsurteil).