Delāt

[604] Delāt (lat.), jemand, dem etwas zuerkannt, besonders ein Eid zugeschoben (»deferiert«) wird (s. Deferieren); auch derjenige, gegen den eine Anzeige erstattet ist.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 604.
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