Demande d'agréation

[623] Demande d'agréation (franz.), die vor der Ernennung eines Gesandten seitens des Absendestaates an den Empfangsstaat gerichtete Anfrage, ob die Persönlichkeit des in Aussicht genommenen Gesandten dem betreffenden Staat angenehm ist. Die d. d. ist internationales Gewohnheitsrecht und wird schon deshalb allgemein geübt, weil der Empfangsstaat die Ernennung eines ihm nicht genehmen Gesandten ohne Angabe von Gründen zurückweisen kann.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 623.
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