[641]Denkschrift, ein amtlicher oder in amtlicher Form gehaltener ausführlicher Bericht über eine öffentliche oder sonst wichtige Angelegenheit; auch größere Abhandlung einer gelehrten Körperschaft (Akademie etc.).
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 641.