[39] Abhandlung, wissenschaftliche Darstellung geringern Umfangs, deren Inhalt, im Gegensatze zur Erzählung und Beschreibung, keine konkreten Vorstellungen, sondern überwiegend abstrakte Begriffe bilden. Das Ziel der A. ist, ein Problem oder einen Tatbestand nach allen Richtungen aufzuhellen und die Ergebnisse durch logische Beweise zu begründen.