Depossedieren

[648] Depossedieren (franz.), aus dem Besitz setzen; entthronen; daher Depossedierte, Bezeichnung für die Monarchen, die 1859 und 1861 in Italien, 1866 in Deutschland der Regierung entsetzt wurden. Die depossedierten Fürsten und ihre Familien behalten ihre Ehrenrechte, Titel und Prädikate sowie die Ebenbürtigkeit mit den regierenden Häusern. Durch Artikel 57 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen [648] Gesetzbuch sind den Landesherren und den Mitgliedern ihrer Familien sowie der fürstlichen Familie Hohenzollern ihre bisherigen Rechte gewahrt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 648-649.
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