[856]Dezernāt (lat.), Berichterstattung; auch Bezeichnung für die Unterabteilungen einer Behörde, die für die Bearbeitung der einzelnen Fächer eingerichtet sind. Vgl. Ebert, Das amtsgerichtliche D. (5. Aufl., Bresl. 1903).
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 856.