Diakōn

[861] Diakōn (Diakonus, griech., »Diener«), im allgemeinen jeder, der Dienste leistet, besonders kirchliche; daher im Neuen Testament Name für eine den Bischöfen untergeordnete Klasse von Gemeindebeamten (Phil. 1,1; 1. Tim. 3,8–13), deren Obliegenheiten (Aufrechterhaltung der Ordnung beim Gottesdienst, Hilfe bei der Austeilung des Abendmahls) zuerst Iustin der Märtyrer beschreibt. Weil man ihre Einsetzung Apostelgesch. 6, 1–6, dargestellt glaubte, überwies man ihnen auch die Sorge für Arme und Kranke und beschränkte ihre Zahl in jeder Gemeinde in der Regel auf sieben. Später erweiterten sich ihre Befugnisse; sie wurden den alttestamentlichen Leviten gleichgestellt, wie die Presbyter den Priestern, der Bischof dem Hohenpriester. So stellt das Diakonat in der katholischen Kirche den dritten Ordo dar, den Abschluß der Ordines majores (s. auch Archidiakonus). In der lutherischen Kirche ist D. (»Helfer«) bloßer Titel für einen Hilfsgeistlichen oder zweiten und dritten Pfarrer an einer Gemeinde; in der reformierten Kirche wurde[861] das Amt des D. als notwendiger Bestandteil der Kirchenverfassung betrachtet und wieder seinem ursprünglichen Sinn genähert. In neuerer Zeit nennt man Diakonen auch die berufsmäßig im Dienste der Innern Mission (s.d.) stehenden Laiengehilfen der evangelisch-kirchlichen Armen-, Kranken- und Gefangenenpflege (s. Bruderhäuser). Felddiakonen, s.d.-Diakonat, Amt, Würde, auch die Amtswohnung des Diakonen oder Hilfspredigers; diakonieren, als D. fungieren, namentlich den Altardienst versehen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 861-862.
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