Dicis causa

[878] Dicis causa (dicis gratia, lat.), zum Scheine, nur um die Formalien zu beobachten. Dieser Ausdruck kommt im ältern römischen Recht bei Rechtsgeschäften vor, die zur Erfüllung der gesetzlichen Form erforderten, daß die Beteiligten ein andres Geschäft abzuschließen vorgaben, das sie in Wahrheit nicht wollten, z. B. mußte derjenige, der ein Testament errichten wollte, die Form eines Verkaufs seiner ganzen Habe (mancipatio familiae) einhalten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 878.
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