Diebsdaumen

[884] Diebsdaumen, der Daumen oder Fingerknochen (Glücksknochen) eines Hingerichteten, sollte ebenso Geld und Reichtum im Hause mehren, wie der unter dem Galgen wachsende Alraun. Vgl. Diebskerze.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 884.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika