[891] Dienstbeschädigung, Störung der Gesundheit und Erwerbsfähigkeit des Soldaten durch den Dienst. Sie tritt im Krieg oder Frieden ein, und nach der erworbenen größern oder geringern Erwerbsunfähigkeit sowie nach Dienstgrad und Dienstzeit des Betroffenen richtet sich die Höhe der Versorgungsansprüche. Näheres in: »Dienstanweisung zur Beurteilung der Militärdienstfähigkeit etc.« und »Instruktion, betreffend Anmeldung und Prüfung der Versorgungsansprüche invalider Mannschaften vom Feldwebel abwärts« (1877).