[892] Dienstpragmatik, vertragsmäßige Regelung des Dienstverhältnisses auf Landgütern bei der Anstellung des Verwalters oder bei Domänenkomplexen der Beamten und Bediensteten. In der D. werden die Aufnahme in den Dienstkörper, das Verhalten während der Dienstzeit, wofür auch besondere Dienstinstruktionen (s.d.) aufgestellt werden, die Ausscheidung aus dem Dienst und die Invaliditäts- und Altersversorgung (Pensionierung) geregelt. Vgl. Pohl, Grundzüge einer D. für Verwaltungen größerer Güter (Wien 1897); Marchet, Rechtliche Stellung der Privat-Güterbeamten und die Altersversorgung der Privatangestellten (2. Aufl., das. 1896).