[39] Diplomprüfung, eine an sämtlichen deutschen Technischen Hochschulen bestehende Prüfung, die an Stelle der früher vorhandenen sogen. Absolutorialprüfungen den Bewerbern den Nachweis ermöglichen soll, daß sie sich eine ausreichende wissenschaftliche Grundlage für die selbständige Tätigkeit auf dem Gebiete der Technik als Ingenieur oder Architekt erworben haben. Auf Grund der D. erhält der Absolvent den Grad eines Diplomingenieurs; zugleich gilt diese Prüfung als erste Staatsprüfung. Die Zulassung zur D. wird bedingt durch den Nachweis eines vollendeten Studiums an einer Technischen Hochschule sowie das Reifezeugnis eines Gymnasiums oder Realgymnasiums, einer Oberrealschule oder auch in Bayern einer Industrieschule und in Sachsen der Staatsgewerbeschule. Seit 1903 ist in Preußen die staatliche Bauführerprüfung durch die D. ersetzt.