Diplomatisches Korps

[39] Diplomatisches Korps (Corps diplomatique, diplomatischer Körper), die Gesamtheit der diplomatischen Vertreter fremder Staaten bei einem Souverän. Hierzu gehören nur die eigentlichen Gesandten (s. d.), nicht Konsuln und sonstige diplomatische Agenten. Mit Rücksicht auf die Verschiedenheit der Interessen, welche die einzelnen Gesandten verfolgen, treten sie nur in Fällen der Bedrohung gemeinsamer Interessen (z. B. bei Ermordung eines Gesandten, Ketteler in China!) sowie bei gewissen zeremoniellen Gelegenheiten, wie Krönungen, Hoffesten, Eröffnungen der Ständeversammlungen u. dgl., als Einheit auf. Der Vortritt und die Wortführung gebührt hierbei demjenigen Gesandten erster Klasse, der am längsten bei der betreffenden Regierung akkreditiert ist, dem Ältesten (Doyen) des diplomatischen Korps; doch wird bei den katholischen Mächten meist dem päpstlichen Nunzius der Vorrang gelassen. In Deutschland sind auch die Mitglieder des Bundesrats (s. d.) zum diplomatischen Korps der Reichshauptstadt zu rechnen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 39.
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