Disjunktion

[44] Disjunktion (lat.), Trennung, Entgegensetzung, in der Logik überhaupt das Verhältnis des Gegensatzes. Disjunktive Begriffe heißen solche, die sich untereinander ausschließen, in dem Umfang eines höhern Begriffs aber koordiniert sind, also die Arten eines Gattungsbegriffs; disjunktive Urteile sind solche, deren Subjekte oder Prädikate disjunktive Begriffe enthalten, die den Umfang eines bestimmten höhern Begriffs erschöpfen, z. B.: ein Kegelschnitt ist entweder Hyperbel oder Parabel oder Ellipse oder Kreis. Ein disjunktiver Schluß ist derjenige, der auf Grundlage einer vollständigen D. auf das Zutreffen oder Nichtzutreffen eines der möglichen Fälle durch das Nichtzutreffen oder Zutreffen der übrigen schließt. Kommen nur zwei Fälle in Betracht, so ergibt sich das Dilemma (s. d.). Vgl. Einteilung.[44]

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 44-45.
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