[103] Domizīl (lat.), Wohnsitz (s. d.). Im Wechselverkehr wird unter D. der vom Wohnort des Bezogenen verschiedene Zahlungsort eines Wechsels verstanden. Einen Wechsel domizilieren heißt demnach, einen Wechsel auf einen andern Zahlungsort als den Wohnort des Bezogenen stellen. Die Domizilierung hat den Zweck, die auf abgelegene Orte gezogenen Wechsel auf Wechselplätze zu dirigieren und dadurch zirkulationsfähiger zu machen. Ein in dieser Weise ausgestellter Wechsel heißt Domizilwechsel, domizilierter Wechsel. Der Domizilvermerk enthält entweder die Bezeichnung der Person, die am D. die Zahlung leisten soll, des Domiziliaten (»zahlbar bei Herrn N. in K.«), oder nicht (»zahlbar in X«); letzternfalls wird angenommen, daß der Bezogene selbst am D. die Zahlung leisten will. Vgl. Deutsche Wechselordnung, Art. 24, 43, 99.