Drahtseilbahnen

[164] Drahtseilbahnen, 1) feste Bahnen mit Seilbetrieb, wobei das Seil entweder unmittelbar als Zugseil dient (s. Bergbahnen), oder als unterirdisch umlaufendes Seil ohne Ende durch Greiser mit dem Wagen verbunden werden kann (Kabelbahnen; s. Straßenbahnen); 2) einspurige Hängebahnen mit einem Drahtseil als Gleis, meist einem zweiten als Zugseil (s. Seilbahnen).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 164.
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