[376] Ediktālladung (Ediktalien, Ediktalzitation, öffentliche Ladung, Aufgebot), die öffentliche gerichtliche Aufforderung zur Geltendmachung gewisser Rechtsansprüche innerhalb bestimmter Frist bei deren Verlust; auch die öffentliche gerichtliche Ladung; Ediktalverfahren, das in solchen Fällen vorgeschriebene Verfahren. Ediktalladungen ergehen insbes. im Konkursprozeß (s. Konkurs) und im Aufgebotsverfahren (s. d.). Über die öffentliche Ladung im Strafverfahren s. Ladung.[376]