Ehrenkreuz

[413] Ehrenkreuz, 1) Fürstlich reußisches Zivilehrenkreuz: a) Jüngere Linie, gestiftet von Heinrich LXVII. 20. Okt. 1857 für Inländer, in drei Klassen, die erste von Gold, die zweite und dritte von Silber. Die Dekoration ist ein achtspitziges Kreuz mit weiß emailliertem Schild: »Für treue Dienste« in einem Eichenkranz. Auf dem Revers: »F. R.« mit Krone. Das Band ist amarantrot. b) Ältere Linie, gestiftet von Heinrich XIV. 24. Mai 1869 für Inländer und Ausländer, in vier Klassen. Die Dekoration ist ein achtspitziges Kreuz mit goldener Einfassung und Goldstrahlen zwischen den Armen, im Mittelschild auf dem Avers das Wappen, im Revers: »H.« mit Fürstenhut. Die erste und zweite Klasse ist nur durch die Größe unterschieden, die dritte Klasse hat statt der Emaille Silber, die vierte kurze Strahlen. Die erste Klasse wird am Hals, die zweite Klasse kleiner am amarantenen Band getragen. – 2) Fürstlich schwarzburgisches Ehrenkreuz, gestiftet von Friedrich Günter und Günter Friedrich Karl 9. Juni 1857, in vier Klassen, besteht für die erste und zweite Klasse in einem achtspitzigen, weiß emaillierten Goldkreuz, in dem blauen Mittelovalschild ein gekrönter Löwe, im Revers der gekrönte Namenszug des regierenden Fürsten. Die dritte Klasse trägt ein silbernes Kreuz mit blauem Schilde, die vierte mit silbernem Mittelschild. Das Band ist gelb mit drei blauen Streifen. – 3) Fürstlich lippesches Ehrenkreuz, s. Lippescher Hausorden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 413.
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