[849] Revérs (lat.), die Kehr-, resp. Wappenseite der Münzen, entgegengesetzt der Vorderseite oder dem Avers. Auf sehr alten Münzen wird die Rückseite angedeutet durch ein Quadratum incusum, oder durch ein Attribut des auf der Vorderseite dargestellten Gottes (z. B. die Eule der Athene auf den athenischen [849] Münzen, ein Satyr bei den Dionysosmünzen von Naxos, der Adler des Zeus), oder auch durch stehende Typen, die auf besondere Ereignisse, Lokalitäten und Mythen oder auf vorzügliche Produkte u. dgl. Bezug haben. Die Münzen der römischen Kaiserzeit zeigen auf der Rückseite oft Götterfiguren oder allegorische Gestalten, vielfach nur eine Inschrift. Zuweilen unterscheidet sich auch die Rückseite von der Vorderseite durch Anwendung einer andern Sprache in der Inschrift, wie auf den Münzen der griechisch-indischen Könige. Mittelalter und Neuzeit zeigen die verschiedensten Rückseiten, namentlich oft ein Wappen (vgl. Münzwesen, S. 275). – R. heißt auch eine schriftliche Verpflichtung, aber auch eine Bescheinigung, durch die der Inhalt eines andern Schriftstückes widerrufen oder abgeändert oder auch jemand von einer übernommenen Verpflichtung unter bestimmten Voraussetzungen entbunden wird (Gegenschein, Gegenschrift); im Lehnswesen die Urkunde (Reversbrief, Reversalien, Reverse), wodurch der Vasall dem Lehnsherrn die Beleihung und die Lehnspflicht bescheinigt, auch die Erklärung, wodurch ein Monarch die Rechte der Untertanen gewährleistet. – In der Kriegsbaukunst heißt R. die von dem Wall abgewandte Böschung der Gräben von Befestigungen; Reverskaponnieren, Reversgalerien, darunter befindliche Verteidigungsanlagen; Reverskasematten, unter dem Wallgang liegende Hohlräume; bei Laufgräben deren flach geböschte Rückseite, Reversböschung.