Eichpfahl

[429] Eichpfahl (Merkpfahl, Haimpfahl) ist bei Stauanlagen ein von der Verwaltungsbehörde gesetzter Pfahl, der im öffentlichen Interesse die Höhe bestimmt, bis zu welcher der Stauberechtigte stauen darf, und der auch andern Stauberechtigten gegenüber das Nutzungsrecht des Betreffenden begrenzt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 429.
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