Eideshelfer

[435] Eideshelfer (Juratores, Consacramentales), im altgermanischen Gerichtsverfahren die zur Unter stützung der Glaubwürdigkeit eines Schwurpflichtigen zugezogenen und mit ihm zusammen schwörenden Personen. Dieselben wurden nicht nur in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, wo es sich um den Nachweis eines privatrechtlichen Anspruchs handelte, sondern namentlich auch im Strafverfahren zugezogen, und zwar kommen sie hier sowohl auf seiten des Anklägers als auf seiten des Angeklagten vor. Vgl. Gemeiner, Über Eideshilfe und Eideshelfer des ältern deutschen Rechtes (Münch. 1848).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 435.
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