[449] Einblattdrucke, Bogen oder Blätter, die nur auf einer Seite bedruckt sind, und deren Inhalt ein selbständiges Ganzes bildet. Die ältesten Druckversuche vor der Erfindung der Buchdruckerkunst, Bilderdrucke mit und ohne Inschriften, waren sämtlich Einblattdrucke dieser Art; das Reibeverfahren (s. Buchdruckerkunst, S. 530) hinderte das Bedrucken der Rückseite. Seit der Pressendruck Gutenbergs das Bedrucken beider Seiten ermöglichte, blieben die E. für Anschläge aller Art, Bekanntmachungen, gelehrte Disputationen (die berühmten Thesen Martin Luthers), Fliegende Blätter, Bilderbogen und bildliche Darstellungen jeder Art bis heute bestehen. Vgl. Anopisthographische Drucke.