Eisenbahnbetriebsgesellschaften

[516] Eisenbahnbetriebsgesellschaften, Privatgesellschaften, die auf Grund von Pacht- (Betriebsüberlassungs-) Verträgen in einzelnen Ländern, z. B. in Italien und den Niederlanden, die Verwaltung und den Betrieb von Bahnlinien übernehmen, die Eigentum des Staates sind. S. Eisenbahnpolitik.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 516.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: