[516] Eisenbahnbetriebsgesellschaften, Privatgesellschaften, die auf Grund von Pacht- (Betriebsüberlassungs-) Verträgen in einzelnen Ländern, z. B. in Italien und den Niederlanden, die Verwaltung und den Betrieb von Bahnlinien übernehmen, die Eigentum des Staates sind. S. Eisenbahnpolitik.