[552] Eisenbahnwerkstätten dienen zu den in gewissen Zeitabständen vorzunehmenden Prüfungen der Betriebsmittel und zur Wiederherstellung dieser sowie der sonstigen mechanischen Einrichtungen, die der Abnutzung und der Zerstörung unterworfen sind. Man unterscheidet Betriebswerkstätten, in denen die oft vorkommenden kleinern Schäden beseitigt werden, und Hauptwerkstätten, in denen alle großen Wiederherstellungsarbeiten, z. T. auch die Neuanfertigung gewisser Gegenstände, wie namentlich der Weichen, vorgenommen werden. Die bedeckten Arbeitsräume der E. werden so groß angenommen, daß etwa 25 Proz. der Lokomotiven, 8 Proz. der Personenwagen, 3 Proz. der Güterwagen in denselben Platz finden, außerdem aber 5 Proz. der sämtlichen Wagen auf den unbedeckten Gleisen der Werkstätten aufgestellt werden können. Einige große Bahnverwaltungen des Auslandes bauen in ihren Werkstätten auch neue Lokomotiven, Tender und Wagen, einige erzeugen sogar Eisen und Stahl und walzen selbst ihre Schienen und Schwellen. Eisenbahnwerkstätteninspektionen, s. Eisenbahnbehörden.