Emblemăta Tribonĭani

[746] Emblemăta Tribonĭani, diejenigen Veränderungen, die bei Herstellung der justinianischen Kodifikation (vgl. Corpus juris) von der Gesetzgebungskommission unter Vorsitz des quaestor sacri palatii Tribonianus an dem Text der in die Kodifikation aufgenommenen Exzerpte aus den Werken der römischen Rechtswissenschaft sowie der ebenfalls in dieselbe aufgenommenen Gesetze früherer Kaiser deshalb getroffen wurden, um diesen Tert mit dem zur Zeit Justinians geltenden veränderten Recht in Einklang zu bringen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 746.
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